Das Presbyterium: Mitglieder und Aufgaben

Unser Presbyterium hat 10 Mitglieder. Die letzte Wahl zum Presbyterium fand im März 2024 statt. Mitglieder des Presbyteriums sind zur Zeit:

Neu ist:
Sabine Müller-Hasenclever
Dünkirchener Straße 103a

Pfarrerin
Doerthe Brandner

(Vorsitzende)
Cäcilienstraße 48

E-Mail: doerthe.brandner@ekir.de

Ina Grupe
(stellv. Finanzkirchmeisterin)
Tönisvorster Str. 20

Dr. Friedemann Grupp
(Abgeordneter für die
Kreissynode)
Dünkirchener Straße 91

Carmen Konz
Mittelorbroich 125

Ingo Junglas
Tönisberger Str. 130

Dr. Anna Nickisch-Hartfiel
(stellv. Baukirchmeisterin)
Kreuzstraße 35

Brigitte Schäfer
(Bau- u. Finanzkirchmeisterin)
Tönisberger Straße 87

Siegfried Schulz-Piasecki
(stellv. Vorsitzender)
St.-Huberter-Landstr. 21

Aaron Staaden
Franz-Hartz-Str. 30

Jugendleiterin und Diakonin
Ariane Drieskes

Mitarbeiterpresbyterin, Steeger Dyk 57

Die Gemeindeleitung wird gewählt

Nicht ein Einzelner, sondern ein Gremium hat in der Evangelischen Kirche im Rheinland, zu der auch die Kirchengemeinde Hüls gehört, Leitungsfunktion: das Presbyterium (ein Wort aus dem Griechischen, das wörtlich "Ältestenrat" bedeutet). Das Presbyterium berät und entscheidet über die geistlichen, personellen, verwaltungsmäßigen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten der Gemeinde und ist damit für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. Die Presbyterinnen und Presbyter werden für vier Jahre gewählt.

Aufgaben sind u.a.:

  • Festlegung von Schwerpunkten der Gemeindearbeit
  • Planung von Aktivitäten und Veranstaltungen
  • Entscheidungen zur Gestaltung von Gottesdiensten und Konfirmandenunterricht
  • Einstellung und Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Wahl der Pfarrerin / des Pfarrers
  • Finanzplanung, Entscheidung über Ausgaben
  • Bauangelegenheiten

Mitwirkung an der Kirchenleitung

Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Synode des Kirchenkreises, und diese wiederum wählt Abgeordnete für die Landessynode. Auf diese Weise wirkt das Presbyterium - wenn auch indirekt - an der Leitung der Rheinischen Landeskirche mit.

Wer ist wahlberechtigt?

Alle, die

  • bei Beginn des Wahlverfahrens zur Kirchengemeinde Hüls gehören,
  • am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt
  • und in das Wahlverzeichnis eingetragen sind.