10.00 Uhr Gottesdienst mit Begrüßung der neuen Konfirmandinnen und Konfirmanden und mit Chorprojekt, Pfarrerin Brandner
Im Anschluss an den Gottesdienst bei schönem Wetter Kirchenkaffee
Das Presbyterium: Mitglieder und Aufgaben
Unser Presbyterium hat 12 Mitglieder. Die letzte Wahl zum Presbyterium fand am 01. März 2020 statt, die nächste Wahl wird 2024 sein. Mitglieder des Presbyteriums sind zur Zeit:

Pfarrerin
Doerthe Brandner
(Vorsitzende)
Cäcilienstraße 48
E-Mail: doerthe.brandner@ekir.de

Barbara Angenendt
Bruckersche Str. 51

Ina Grupe
(stellv. Finanzkirchmeisterin)
Tönisvorster Str. 20

Dr. Friedemann Grupp
(Abgeordneter für die
Kreissynode)
Dünkirchener Straße 91

Carmen Konz
Mittelorbroich 125

Axel Mevissen
(Abgeordneter für die
Kreissynode)
Tönisberger Str. 46

Birgit Müller
Schulstr. 86

Dr. Anna Nickisch-Hartfiel
(stellv. Baukirchmeisterin)
Kreuzstraße 35

Brigitte Schäfer
(Bau- u. Finanzkirchmeisterin)
Tönisberger Straße 87

Kathrin Schott
Berliner Str. 252
47918 Tönisvorst

Siegfried Schulz
(stellv. Vorsitzender)
St.-Huberter-Landstr. 21

Aaron Staaden
Franz-Hartz-Str. 30

Jugendleiterin und Diakonin
Ariane Drieskes
Mitarbeiterpresbyterin, Steeger Dyk 57
Die Gemeindeleitung wird gewählt
Nicht ein Einzelner, sondern ein Gremium hat in der Evangelischen Kirche im Rheinland, zu der auch die Kirchengemeinde Hüls gehört, Leitungsfunktion: das Presbyterium (ein Wort aus dem Griechischen, das wörtlich "Ältestenrat" bedeutet). Das Presbyterium berät und entscheidet über die geistlichen, personellen, verwaltungsmäßigen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten der Gemeinde und ist damit für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. Die Presbyterinnen und Presbyter werden für vier Jahre gewählt.
Aufgaben sind u.a.:
- Festlegung von Schwerpunkten der Gemeindearbeit
- Planung von Aktivitäten und Veranstaltungen
- Entscheidungen zur Gestaltung von Gottesdiensten und Konfirmandenunterricht
- Einstellung und Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Wahl der Pfarrerin / des Pfarrers
- Finanzplanung, Entscheidung über Ausgaben
- Bauangelegenheiten
Mitwirkung an der Kirchenleitung
Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Synode des Kirchenkreises, und diese wiederum wählt Abgeordnete für die Landessynode. Auf diese Weise wirkt das Presbyterium - wenn auch indirekt - an der Leitung der Rheinischen Landeskirche mit.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle, die
- bei Beginn des Wahlverfahrens zur Kirchengemeinde Hüls gehören,
- am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt
- und in das Wahlverzeichnis eingetragen sind.